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Handreichung Recht

Kulturerbe- und Gedächtnisinstitutionen sammeln, bewahren, dokumentieren und vermitteln Zeugnisse und Objekte des kulturellen Erbes. Die Digitalisierung eröffnet für alle diese Handlungsfelder neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen. Diese berühren organisatorische, technische und insbesondere rechtliche Aspekte. Gerade letztere sind oft mit schwer kalkulierbaren Risiken für die Kultureinrichtungen behaftet.

Das im Juni 2017 verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) hat uns veranlasst, unsere Handreichung Recht in Kooperation mit iRightsLaw zu überarbeiten. Das UrhWissG stellt den Versuch dar, auf politischer Ebene den digitalen Wissens- und Kulturalltag nachzuvollziehen und ist aus Sicht der Bildung und Wissenschaft als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. So ist beispielsweise die digitale Langzeitarchivierung, die Digitalisierungsprojekte überhaupt erst nachhaltig werden lässt, nun im Gesetz entsprechend berücksichtigt worden. Wenig verändert hat sich jedoch die Praxis für die Museen und andere Kulturerbeinstitutionen für die öffentliche, digitale Zugänglichmachung von Objekten über das Netz. Leider gibt es hier nachwievor keine Schrankenregelung für die Präsentation von Beständen im Internet.

Gleichwohl soll die vorliegende Handreichung wie auch bereits ihre Vorgänger neben ihrem Einführungscharakter zu den Themen Urheber- und Leistungsschutzrechte vor allem Handlungsspielräume für die Mitarbeiter:innen in den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen aufzeigen.

Sie können die Handreichung in der aktuellen Fassung hier herunterladen.

Falls Sie die Handreichung zitieren wollen, verlinken Sie bitte nicht direkt auf das Dokument, sondern mittels DOI auf diese Seite:
http://dx.doi.org/10.12752/2.0.002.3