Mit dem neuen Fond für digitale Entwicklung im Kulturbereich soll die Auffindbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Berliner Kulturerbe im Netz gefördert werden.

Bis zum 9. Juli 2020 können sich Berliner Kulturinstitutionen für die Förderung von einzelnen digitalen Vorhaben bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bewerben.

Die geförderten Projekte sollen einen Beispielwert für das Potential der digitalen Entwicklung im Kulturbereich aufzeigen und eigene Kompetenzen der Förderempfänger*innen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Vorhaben auf- und ausbauen.

 

Übersicht von kulturBdigital zur Förderrichtlinie:

https://kultur-b-digital.de/foerderrichtlinie 

 

Infoseite zum Förderprogramm digitale Entwicklung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa:

https://www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/digitalisierung/foerderprogramm-digitale-entwicklung/