In Vorbereitung der kommenden Ausschreibung des „Förderprogramms zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes“ der Senatsverwaltung für Kultur und Europa haben wir unsere FAQ und unsere Erstellungshilfe aktualisiert. Wir hoffen, dass beide Dokumente Sie gut bei der Antragsstellung unterstützen. Voraussetzung der Förderung ab 2022 ist wie immer die Freigabe der Haushaltsmittel durch den Berliner Senat/Abgeordnetenhaus. Aufgrund der Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Herbst 2021 und der sich anschließenden Regierungsbildung ist es möglich, dass das Haushaltsgesetz 2022 ggf. erst im II. Quartal 2022 beschlossen wird.

Setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns zu ihrem Projektvorhaben! Melden Sie sich einfach per Mail bei digis@zib.de

Was ist neu ab 2022?

  • Für die kommende Förderperiode können erstmals auch Anträge über eine Laufzeit von bis zu 2 Jahren eingereicht werden.
  • Insbesondere für längere Projektzeiträume können zudem Mittel für die Entwicklung von Vermittlungsangeboten beantragt werden.
  • Digtalisierungsvorhaben mit einem Schwerpunkt im Bereich „Dekolonisierung“ sind ausdrücklich erwünscht. 

Die Förderrichtlinie 2022 wird am 6. August 2021 veröffentlicht. Die Ausschreibung endet am 24.09.2021.